Deutlicher Rückgang der Förderprogramme
Im ersten Quartal des laufenden Jahres haben die Arbeitsagenturen ihre Ausgaben für die Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit zurückgefahren. Betrachtet man die einzelnen Fördertöpfe der Arbeitsmarktförderung, zeigen sich deutliche Unterschiede.
Gründungszuschuss
Die Anzahl der genehmigten Anträge auf Gründungszuschuss (§§ 93 f. SGB III) ist in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres stark gesunken. Wurden im Januar noch 3.062 Anträge auf Gründungszuschuss bewilligt, lag diese Zahl im März nur noch bei 2.230 Bewilligungen.
Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung
Ein deutlicher Rückgang ist auch beim Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) zu verzeichnen. Hier wurden im Januar 2016 noch 186 Anträge auf Einstiegsgeld bewilligt, im März nur noch 131. Die Leistungen zur Eingliederung blieben im laufenden Jahr mit jeweils gut 500 Bewilligungen relativ konstant.
Deutlicher Rückgang auch im Vorjahresvergleich
Vergleicht man die Quartalswerte der einzelnen Förderprogramme mit dem Vorjahreszeitraum, so ist die Zahl der genehmigten Anträge auf Gründungszuschuss um fast 3,9 Prozent gesunken. Wesentlich deutlicher gingen die Genehmigungen beim Einstiegsgeld (- 33,7 Prozent) und der Eingliederungsleistung (- 23,8 Prozent) zurück.